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Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in der Alpenregion Tegernsee Schliersee

NEUE GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN - 2025

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Alpenregion Tegernsee Schliersee. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Regionalentwicklung Oberland Kommunalunternehmen, Rathausplatz 2, 83714 Miesbach nachstehend „REO“ abgekürzt, ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

1. Stellung von REO; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

1.1. REO ist Betreiber der jeweiligen Internet- und Onlineauftritte, soweit REO dort als Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.

1.2. Soweit REO weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von REO selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat REO lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

1.3. REO hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von REO vorliegen.

1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von REO als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von REO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist REO im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im

Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. REO haftet

daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die

Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.

1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von REO herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.

1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen

zu treffen.

 

2. Vertragsschluss; Hinweis auf das Widerrufsrecht

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

c) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen).

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das

Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

e) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung

dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

 

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und

Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich

aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den

Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.

 

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem Angebot) eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchten Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes

vereinbart ist.

4.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.

4.4. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.6. Bei Buchungen aus dem Ausland und entsprechendem Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber die Restzahlung 4 Wochen vor Belegungsbeginn verlangen mit der Maßgabe, dass die Zahlung dem angegebenen Konto des Gastgebers zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss.

Zahlungen aus dem Ausland haben gebühren- und spesenfrei zu erfolgen.

4.7. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 dieser Bedingungen zu fordern.

 

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise sowie der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch einen in der Person des Gastes liegenden Grund, bleibt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Gastaufnahmevertrag - der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein in kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 5.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 5.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch

ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

◼ Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne

Verpflegung 90%

◼ Bei Übernachtung/Frühstück 80%

◼ Bei Halbpension 70%

◼ Bei Vollpension 60%

Hat der Gastgeber in Angebot und Bestätigung dem Gast ausdrücklich eine flexible Stornierungsmöglichkeit mit einem der nachfolgenden Begriffen explizit

eingeräumt, gilt folgendes:

- „Langfristig flexibel stornierbar“: bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar, danach gelten die oben aufgeführten Stornierungskosten

- „Kurzfristig flexibel stornierbar“: bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar, danach gelten die oben aufgeführten Stornierungskosten. Abweichende Festlegungen im Gastaufnahmevertrag gehen diesen Regelungen der AGB jedoch stets vor.

5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber,

nicht an REO zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

 

6. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast und den Gastgeber, Mitnahme von Haustieren

6.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Haus- oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber REO erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung

durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

6.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.

 

7. Kaution

7.1. Soweit dies bei der Beschreibung der Unterkunft bzw. der Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internet) angegeben oder im Einzelfall gesondert vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben ist, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber eine Kaution zu bezahlen.

7.2. Die Kaution ist, soweit dies in der Buchungsbestätigung angegeben ist, innerhalb der dort genannten Frist ausschließlich an den Gastgeber an die benannte Kontoverbindung zu bezahlen, andernfalls in bar und in Euro bei der Ankunft und vor Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen des Gastgebers. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.

7.3. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zur Deckung der Schadensersatzansprüche des Gastgebers bei Beschädigung der Unterkunft und ihrer Einrichtungen sowie zum Schadenersatz bei gegebenenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

7.4. Sind Ansprüche des Gastgebers, zu deren Sicherung die Kaution dient, begründet oder objektiv zu erwarten, so ist der Gastgeber zum Einbehalt der Kaution in Höhe der zu erwartenden Ansprüche, soweit diese noch nicht bezifferbar sind der gesamten Kaution, berechtigt. Der Gastgeber ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution von einer gemeinsamen Begehung und Überprüfung der Unterkunft zusammen mit dem Gast oder seinem Beauftragten abhängig zu machen. Verweigert der Gast die Teilnahme an dieser Begehung, kann die gesamte Kaution bis zur Abrechnung einbehalten werden. Bestehen, gegebenenfalls nach Durchführung der Begehung, keine Ansprüche ist die Kaution

sofort und vor der Abreise des Gastes in bar zurückzubezahlen.

7.5. Die Abrechnung der Kaution hat spätestens 14 Tage nach Belegungsende zu erfolgen. Ansprüche des Gastgebers, die mit der Kaution verrechnet werden sollen, sind zu beziffern. Ist eine solche Bezifferung noch nicht möglich, ist dies zu begründen und die voraussichtliche Höhe der Ansprüche zu benennen. Übersteigt die Kaution die Ansprüche des Gastgebers ist der Differenzbetrag mit der Abrechnung zurückzubezahlen. Dem Gast bzw. dem Gastgeber bleiben Einwendungen zum Grund und zur Höhe der mit der Kaution verrechneten Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,

◼ - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

◼ - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen

gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von REO und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

9.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

 

10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. REO und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder REO noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für REO oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.3. Der Gast kann den Gastgeber bzw. REO nur an deren Sitz verklagen.

10.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. von REO gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den

Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

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Ihr Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist: Regionalentwicklung Oberland Kommunalunternehmen

Rathausplatz 2

83714 Miesbach

Tel. +49 (0) 80 25 / 99 372 50

Fax. +49 (0) 80 25 / 99 372 12

E-Mail: info@tegernsee-schliersee.de

www.tegernsee-schliersee.de

Vorstandsvorsitzender: Alexander Schmid

Vorstand: Harald Gmeiner

 

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Perfallstr. 4
83727 Schliersee
Telefon: +49 (0)8026 6065 - 0
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